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Einzelsatzung der Stadt Cottbus über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen an der Gulbener Str./ Lieberoser Str. in dem Bereich zwischen dem Abzweig der Werbener Str. von der Gulbener Str. und der Kreuzung Erich-Weinert-Str. / Lieberoser Str.

Organisationseinheit: Fachbereich 66 – Grün- & Verkehrsflächen
Inkrafttreten: 01.01.2000
§ 1 Allgemeines
§ 2 Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes
§ 3 Anteil der Stadt Cottbus und der Beitragspflichtigen am Aufwand
§ 4 Verteilung des umlagefähigen Aufwandes
§ 5 Nutzungsfaktor für baulich oder gewerblich nutzbare Grundstücksflächen
§ 6 Nutzungsfaktor für Grundstücksflächen mit sonstiger Nutzung
§ 7 Kostenspaltung
§ 8 Ablösung
§ 9 Beitragspflichtige
§ 10 Fälligkeit
§11 In-Kraft-Treten
§ 1 Allgemeines
§ 2 Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes
§ 3 Anteil der Stadt Cottbus und der Beitragspflichtigen am Aufwand
§ 4 Verteilung des umlagefähigen Aufwandes
§ 5 Nutzungsfaktor für baulich oder gewerblich nutzbare Grundstücksflächen
§ 6 Nutzungsfaktor für Grundstücksflächen mit sonstiger Nutzung
§ 7 Kostenspaltung
§ 8 Ablösung
§ 9 Beitragspflichtige
§ 10 Fälligkeit
§11 In-Kraft-Treten