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Einzelsatzung der Stadt Cottbus über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen an der Grenzstraße/Sielower Grenzstraße in dem Bereich von der Sielower Chaussee bis zum Abzweig Cottbuser Straße/Sielower Weg

Organisationseinheit: Fachbereich 66 – Grün- & Verkehrsflächen
Inkrafttreten: 01.11.2003
§ 1 Allgemeines
§ 2 Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes
§ 3 Anteil der Stadt Cottbus und der Beitragspflichtigen am Aufwand
§ 4 Verteilung des umlagefähigen Aufwandes
§ 5 Nutzungsfaktor für baulich oder gewerblich nutzbare Grundstücksflächen
§ 6 Nutzungsfaktor für Grundstücke mit sonstiger Nutzung
§ 7 Beitragssatz
§ 8 Beitragspflichtige
§ 9 Vorausleistung
§ 10 Fälligkeit
§ 11 Inkrafttreten
§ 1 Allgemeines
§ 2 Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes
§ 3 Anteil der Stadt Cottbus und der Beitragspflichtigen am Aufwand
§ 4 Verteilung des umlagefähigen Aufwandes
§ 5 Nutzungsfaktor für baulich oder gewerblich nutzbare Grundstücksflächen
§ 6 Nutzungsfaktor für Grundstücke mit sonstiger Nutzung
§ 7 Beitragssatz
§ 8 Beitragspflichtige
§ 9 Vorausleistung
§ 10 Fälligkeit
§ 11 Inkrafttreten