Satzung der Stadt Cottbus über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung – EBS)
Organisationseinheit: Fachbereich 66 – Grün- & Verkehrsflächen
Inkrafttreten: 27.03.2005
§ 1 Erhebung des Erschließungsbeitrages
§ 2 Art und Umfang der Erschließungsanlagen
§ 3 Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes
§ 4 Anteil der Stadt Cottbus am beitragsfähigen Erschließungsaufwand
§ 5 Abrechnungsgebiet, Ermittlung der Grundstücksfläche
§ 6 Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwandes
§ 7 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Geschosszahl festsetzt
§ 8 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan eine Baumassenzahl festsetzt
§ 9 Sonderregelungen für Grundstücke in beplanten Gebieten
§ 10 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die keine Planfestsetzungen i. S. der §§ 7 bis 9 der Satzung bestehen
§ 11 Artzuschlag
§ 12 Mehrfach erschlossene Grundstücke
§ 13 Kostenspaltung
§ 14 Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen
§ 15 Vorausleistungen
§ 16 Ablösung des Erschließungsbeitrages
§ 17 Immissionsschutzanlagen
§ 18 Härtefälle
§ 19 In-Kraft-Treten
§ 1 Erhebung des Erschließungsbeitrages
§ 2 Art und Umfang der Erschließungsanlagen
§ 3 Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes
§ 4 Anteil der Stadt Cottbus am beitragsfähigen Erschließungsaufwand
§ 5 Abrechnungsgebiet, Ermittlung der Grundstücksfläche
§ 6 Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwandes
§ 7 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Geschosszahl festsetzt
§ 8 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan eine Baumassenzahl festsetzt
§ 9 Sonderregelungen für Grundstücke in beplanten Gebieten
§ 10 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die keine Planfestsetzungen i. S. der §§ 7 bis 9 der Satzung bestehen
§ 11 Artzuschlag
§ 12 M ehrfach erschlossene Grundstücke
§ 13 Kostenspaltung
§ 14 M erkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen
§ 15 Vorausleistungen
§ 16 Ablösung des Erschließungsbeitrages
§ 17 Immissionsschutzanlagen
§ 18 Härtefälle
§ 19 In-Kraft-Treten