Satzung zur Erhebung von Gebühren für Beurkundungen und die Durchführung von außergerichtlichen Vaterschaftstests
Organisationseinheit: Fachbereich 51 – Jugendamt
Inkrafttreten: 01.01.2015
§ 1 Gegenstand der Satzung
§ 59 SGB VIII und die Durchführung von außergerichtlichen Vaterschaftstests durch
§ 2 Gebührenpflichtiger
§ 3 Entstehen der Gebührenpflicht
§ 4 Gebührenhöhe
§ 5 Gebührenbefreiung
§ 6 Fälligkeit der Gebühr
§ 7 Inkrafttreten
1. Änderung zur Satzung zur Erhebung von Gebühren für Beurkundungen
§ 1 Gegenstand der Satzung
§ 2 Gebührenpflichtiger
§ 3 Entstehen der Gebührenpflicht
§ 4 Gebührenhöhe
§ 5 Gebührenbefreiung
§ 6 Fälligkeit der Gebühr
§ 7 Inkrafttreten
- In Kraft getreten
- 10.07.2022
- Amtsblatt
- Amtsblatt Nr. 07/2022 vom 25.06.2022
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