Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Cottbus/Chósebuz
Organisationseinheit: Fachbereich 50 – Soziales
Inkrafttreten: 01.01.2018
§1
§2
§3
§5
§6
§ 4 werden mit ihrer Entstehung fällig. Sie sind mit Fälligkeit an die Stadtkasse unter Angabe der