Satzung der Stadt Cottbus/Chóśebuz über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Einrichtungen zur Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung)
Organisationseinheit: Amt 70 – Abwasserentsorgung/Wasser
Inkrafttreten: 01.01.2021
§ 1 Gebührenerhebung
§ 2 Maßstab Mengengebühr
§ 3 Maßstab Grundgebühr
§ 4 Gebührensätze
§ 5 Gebührenpflichtiger
§ 6 Entstehung und Beendigung der Gebührenpflicht
§ 7 Erhebungszeitraum
§ 8 Veranlagung und Vorauszahlungen
§ 9 Fälligkeit
§ 10 Aufrechnungsverbot
§ 11 Auskunfts-, Duldungs- und Anzeigepflicht
§ 12 Rechtsgrundlage für die automatisierte Datenverarbeitung
§ 13 Ordnungswidrigkeiten
§ 14 Inkrafttreten
§1
§2
§4
§5
§6
§7
§8
§9
§ 10
§ 11
§ 12
§ 13
§ 14
1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Cottbus/Chóśebuz über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Einrichtungen zur Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung) vom 27.11.2020
§ 4 wird wie folgt gefasst:
§ 5 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:
- In Kraft getreten
- 01.01.2022
- Amtsblatt
- Amtsblatt Nr. 15/2021 vom 18.12.2021
PDF herunterladen2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Cottbus/Chóśebuz über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Einrichtungen zur Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung) vom 27.11.2020
§ 4 wird wie folgt neu gefasst:
- In Kraft getreten
- 01.01.2023
- Amtsblatt
- Amtsblatt Nr. 17/2022 vom 17.12.2022
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