Bekanntmachung des Umlegungsausschusses der Stadt Cottbus nach § 71 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung der Bekanntmachung
Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Cottbus über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Jahr 2012 entsprechend § 5 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes