Allgemeinverfügung der Stadt Cottbus/Chóśebuz vom 01.08.2022 zum Alkoholverbot im Bereich Stadtpromenade
Der Genuss von Alkohol in der Öffentlichkeit ist im Bereich entlang der Stadtpromenade, begrenzt durch die Berliner Straße – Platz am Stadtbrunnen – Straßenbahnhaltestelle Stadtpromenade, untersagt. Diese Allgemeinverfügung gilt ab 03.08. und ist bis 31.10.2022 befristet. …

 

 

Allgemeinverfügung der Stadt Cottbus/Chóśebuz vom 10. Mai 2022 zum Alkoholverbot auf dem Schillerplatz

Der Genuss von Alkohol in der Öffentlichkeit ist im nachfolgenden Geltungsbereich dieser Allgemeinverfügung untersagt:

der Bereich am Staatstheater, begrenzt durch die Karl-Liebknecht-Straße – Schillerstraße – August-Bebel-Straße – Wernerstraße. Diese Allgemeinverfügung gilt ab 11.05 und ist bis …