Einzelsatzung der Stadt Cottbus über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen an der Waisenstraße in dem Bereich vom Abschnitt Karl-Liebknecht-Straße bis zur August-Bebel-Straße
Organisationseinheit: Fachbereich 66 – Grün- & Verkehrsflächen
Inkrafttreten: 23.04.2006
§ 1 Allgemeines
§ 2 Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes
§ 3 Anteil der Stadt Cottbus und der Beitragspflichtigen am Aufwand
§ 4 Verteilung des umlagefähigen Aufwandes
§ 5 Nutzungsfaktor für baulich oder gewerblich nutzbare Grundstücksflächen
§ 6 Kostenspaltung
§ 7 Ablösung
§ 8 Beitragspflichtige
§ 9 Fälligkeit
§ 10 Härtefälle
§ 11 In-Kraft-Treten
§ 1 Allgemeines
§ 2 Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes
§ 3 Anteil der Stadt Cottbus und der Beitragspflichtigen am Aufwand
§ 4 Verteilung des umlagefähigen Aufwandes
§ 5 Nutzungsfaktor für baulich oder gewerblich nutzbare Grundstücksflächen
§ 6 Kostenspaltung
§ 7 Ablösung
§ 8 Beitragspflichtige
§ 9 Fälligkeit
§ 10 Härtefälle
§ 11 In-Kraft-Treten