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Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Plätzen in öffentlich vermittelten Kindertagespflegen der Stadt Cottbus (Gebührensatzung der Kindertagespflege)

Organisationseinheit: Fachbereich 51 – Jugendamt
Inkrafttreten: 01.08.2013
§ 1 Erhebungsgrundsatz
§ 2 Gebührenschuldner
§ 3 Entstehen und Fälligkeit der Gebührenschuld
§ 4 Gebührenhöhe
§ 5 Festsetzung der Gebühr
§ 6 Erlass der Gebühr
§ 7 Auskunftspflichten
§ 8 Inkrafttreten
§ 1 Erhebungsgrundsatz
§ 3 Entstehen und Fälligkeit der Gebührenschuld
§ 4 Gebührenhöhe
§ 6 Erlass der Gebühr
§ 7 Auskunftspflichten
§ 8 Inkrafttreten