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Satzung zur Erhebung von Gebühren für Beurkundungen und die Durchführung von außergerichtlichen Vaterschaftstests

Organisationseinheit: Fachbereich 51 – Jugendamt
Inkrafttreten: 01.01.2015
§ 1 Gegenstand der Satzung
§ 59 SGB VIII und die Durchführung von außergerichtlichen Vaterschaftstests durch
§ 2 Gebührenpflichtiger
§ 3 Entstehen der Gebührenpflicht
§ 4 Gebührenhöhe
§ 5 Gebührenbefreiung
§ 6 Fälligkeit der Gebühr
§ 7 Inkrafttreten

1. Änderung zur Satzung zur Erhebung von Gebühren für Beurkundungen

§ 1 Gegenstand der Satzung
§ 2 Gebührenpflichtiger
§ 3 Entstehen der Gebührenpflicht
§ 4 Gebührenhöhe
§ 5 Gebührenbefreiung
§ 6 Fälligkeit der Gebühr
§ 7 Inkrafttreten
In Kraft getreten
10.07.2022
Amtsblatt
Amtsblatt Nr. 07/2022 vom 25.06.2022
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