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Satzung der Stadt Cottbus/Chósebuz über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Übergangseinrichtungen zur vorläufigen Unterbringung von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen

Organisationseinheit: Fachbereich 50 – Soziales
Inkrafttreten: 01.01.2018
§1
§2
§4
§5
§6
§7
§8
§9
§ 10
§ 11
§ 12 Gebührensatz
§ 13
§ 14
§ 15

Vorgänger

Satzung der Stadt Cottbus über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Übergangseinrichtungen zur vorläufigen Unterbringung von bleibeberechtigten Zugewanderten und ausländischen Flüchtlingen

Inhalt anzeigen
§ 1 Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung
§ 2 Gebührenpflicht
§ 3 Erhebung und Fälligkeit der Gebühren
§ 4 Gebührenschuldner
§ 5 Erlass der Gebühren
§ 6 Gebührenmaßstab und Gebührensatz
§ 7 Auszugsverpflichtung
§ 8 Ordnungswidrigkeiten
§ 9 Inkrafttreten
In Kraft getreten
01.01.2012
Ausserkrafttreten
31.12.2017
Amtsblatt
Amtsblatt Nr. 12/2010 vom 31.12.2010
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Satzung der Stadt Cottbus über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Übergangseinrichtungen zur vorläufigen Unterbringung von bleibeberechtigten Zugewanderten und ausländischen Flüchtlingen

Inhalt anzeigen
§ 1 Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung
§ 2 Gebührenpflicht
§ 3 Erhebung der Gebühr
§ 4 Gebührenschuldner
§ 5 Erlass der Gebühren
§ 6 Höhe der Gebühren
§ 7 Auszugsverpflichtung
§ 8 Ordnungswidrigkeiten
§ 9 Inkrafttreten
In Kraft getreten
01.01.2011
Ausserkrafttreten
31.12.2011
Amtsblatt
Amtsblatt Nr. 12/2010 vom 31.12.2010
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Satzung der Stadt Cottbus über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Übergangseinrichtungen zur vorläufigen Unterbringung von bleibeberechtigten Zugewanderten und ausländischen Flüchtlingen

Inhalt anzeigen
§ 1 Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung (Übergangseinrichtungen)
§ 2 Gebührenpflicht
§ 3 Erhebung und Fälligkeit der Gebühren
§ 4 Gebührenschuldner
§ 5 Erlass der Gebühren
§ 6 Gebührenmaßstab und Gebührensatz
§ 7 Auszugsverpflichtung
§ 8 Ordnungswidrigkeiten
§ 9 Inkrafttreten
In Kraft getreten
01.01.2010
Ausserkrafttreten
31.12.2010
Amtsblatt
Amtsblatt Nr. 17/2009 vom 31.12.2009
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